Terminvereinbarung gerne unter 06074 - 40 73 290 info@cures.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Qual der Wahl!

Unser Team verfügt über 10 Physiotherapeuten/innen. Prinzipiell vergeben wir die Termine bei einem Therapeuten. Je nach vorhandener Flexibilität lässt sich ein Therapeutenwechsel nicht immer auszuschließen. In diesem Fall sind wir sehr bemüht, Ihnen einen nahtlosen Therapieübergang zu gewährleisten. Sollten Sie dies prinzipiell nicht wünschen, so lassen Sie uns dies frühzeitig wissen. 

Wie alt darf ein Rezept höchstens sein?

Ein normales kassenärztliches Rezept darf jetzt, wenn nicht anders ausgestellt regulär 28 Tage alt sein, bevor es seine Gültigkeit verliert.

Warum muss ich als gesetzlich versicherter Rezeptgebühren bezahlen?

Die Rezeptgebühren fallen bei gesetzlich Versicherten aufgrund von Regeln Ihrer Krankenkassen an. Der Betrag ist dabei immer 10,00 € + 10% des jeweiligen Rezeptwertes pro Rezept. Die Rezeptgebühren müssen von uns zum ersten Behandlungstermin eingezogen werden. Die Rezeptgebühren werden dann komplett an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. 

Was soll ich zur Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihren Behandlungen ein großes Handtuch und leichte, bequeme Kleidung mit. Wertsachen nehmen Sie bitte mit in den Behandlungsraum. Vor der jeweiligen Behandlungen bitten wir Sie, Ihre Schuhe zum Schutz der Behandlungsbänke und der jeweiligen Materialien auszuziehen.

Warum muss ein Termin spätestens bis 8 Uhr am selbigen Tag abgesagt werden? Terminabsage müssen bis 8:00 Uhr morgens am selben Tag erfolgen. Terminabsagen haben persönlich, telefonisch oder per Anrufbeantworter zu erfolgen.

Nur wenn wir rechtzeitig wissen, dass Sie nicht zu ihrem vorher verbindlich bestätigten Termin kommen können, haben wir noch die Möglichkeit, unsere Mitarbeiter/innen anderweitig einzusetzen. Halten Sie die Frist nicht ein, so haben wir eine Auslastungslücke, welche trotzdem Personalkosten auf unserer Seite verursacht. Daher werden wir Ihnen bei zu kurzfristigen Absagen aus nicht von uns verursachten Gründen die Kosten privat in Rechnung stellen. 

Hinweis für Privatversicherte

Patienten mit Anspruch auf Beihilfe oder Kostenersatz weisen wir darauf hin, dass in Einzelfällen nicht alle aufgeführten Leistungen voll ersetzt werden!

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